Mitmachen

Schön, dass du dich für unsere Budo-Angebote interessierst. Nun liegt es nur noch an dir, einfach mitzumachen. Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern, denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen und voneinander lernen. Eine Mitgliedschaft in unserem Verein bietet eine kostengünstige Möglichkeit die angebotenen Budo-Disziplinen zu erlernen.

Probetraining

Wenn du dir noch nicht genau sicher bist, welches Angebot das richtige für dich ist, komm ein paar Mal zu einem kostenlosen und unverbindlichen Probetraining vorbei. Am besten nimm vorher kurz Kontakt mit dem entsprechenden Trainer auf, um dich vorzustellen und etwaige Unklarheiten zum Angebot zu beseitigen. Für das Probetraining genügt einfache Sportkleidung. Für den Weg von den Umkleideräumen zur Matte empfiehlt sich Badeschlappen mitzunehmen. Je nach Abteilung findet nach dem Warmmachen eine kurze Trinkpause statt, hierzu kann etwas Wasser in einem bruchsicheren Behältnis (kein Glas) mitgenommen werden. Die Matten werden grundsätzlich nur barfuß betreten. Um sich selber und andere nicht unnötig zu verletzen, bitte auf kurzgeschnittene Fuß- und Fingernägel achten. Aus dem gleichen Grund sollte Schmuck vor dem Training abgelegt werden. Das erste Training kann etwas anstregend wirken, aber keine Sorge, wir haben alle mal so angefangen. Wir freuen uns auf dich!

Mitglied werden

Das Mindestalter beträgt bei Judo, Ju-Jutsu und Taekwondo 5 Jahre, Aikido und Karate 8 Jahre, bei Kendo 10 Jahre. Beim Entschluss zur Mitgliedschaft gilt die erste Trainingsteilnahme als Eintrittsdatum. Beitrittserklärungen sind beim Trainer oder bei der Geschäftsstelle erhältlich. Es sind dann folgende Beträge (Stand 07/2017) zu entrichten:

1. Aufnahmegebühr
Bei einem Aufnahmealterunter 18 Jahreneinmalig30 €
ab 18 Jahreneinmalig40 €
2. Mitgliedsbeiträge
unter 18 Jahrenmonatlich13 €
ab 18 Jahrenmonatlich18 €
Familien (max. 2 Erwachsene und deren Kinder)monatlich30 €

Ohne Einzugsermächtigung:
Erhöht sich die Aufnahmegebühr um 10 € und der monatliche Beitrag um 2 €. Diese Notwendigkeit ergibt sich durch den vermehrten Verwaltungsaufwand (Rechnungsstellung, Mahnung, Überwachung der Zahlungseingänge usw.)

3. Verbandsabgabe und Paß
Die auf die ausgeübte Sportart bezogene, jährlich einmal anfallende Verbandsabgabe an die Sportverbände (einschließlich der Sportversicherung durch den Badischen Sportbund), werden vom Verein verauslagt und dem Mitglied wie folgt in Rechnung gestellt:

 

Aikido
an den FaBW e.V. und den Shinki Rengo Aikibudojährlich25 €
Shinki Rengo-Passeinmalig18 €
Judo
an den Deutschen Judo-Bund e.V.jährlich23 €
DJB-Passeinmalig9 €
DJB-Kinderpasseinmalig14 €
Ju-Jutsu
an den Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V.jährlich23 €
DJJV-Passeinmalig12 €
 Karate
 an den Deutschen Karate-Verband e.V.bis 14 J.jährlich23 €
ab 14 J.jährlich27 €
DKV-Passeinmalig15 €
 Kendo
 an den Deutschen Kendo-Bund e.V.jährlich37 €
 DKenB-Passeinmalig27 €
 Taekwondo
 an die Deutsche Taekwondo-Union e.V.jährlich15 €
 DTU-Passeinmalig20 €

 

Der Beitrag für die ersten Monate der Mitgliedschaft bis zum Beginn des nächsten Monats wird zusammen mit der Aufnahmegebühr, der Verbandsabgabe und der Passgebühr erhoben. Die weitere Beitragserhebung erfolgt monatlich mittels Bankeinzug.

Es können alle angebotenen Sportarten, auch mehrere nebeneinander, wahrgenommen werden. Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages erfolgt dadurch nicht.
Es wird lediglich die einmal jährlich anfallende Verbandsabgabe für die betreffenden zusätzlichen Sportarten von uns erhoben. Wir unterstreichen hiermit unser vielseitiges und preisgünstiges Leistungsangebot. Für die Sportausübung zu den ausgewiesenen Trainingseinheiten besteht Versicherungsschutz durch den Badischen Sportbund – keine Vereinshaftung.

Mit der Eintrittserklärung erkennt das Neumitglied die Vereinssatzung an und verpflichtet sich, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen den Trainer, es vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Das Neumitglied versichert, das Ansehen und die Achtung des Vereins in keiner Weise zu schädigen, die Budo-Disziplinen (Aikido, Judo. Ju-Jutsu, Karate, Kendo und Taekwondo) nur als sportliche Übung oder Zweikampf zu betreiben bzw. nur zur Abwendung einer Gefahr für seine oder eine andere Person anzuwenden (§ 32 StGB).

Es ist dem Neumitglied bekannt, dass Austrittserklärungen vier Wochen vor Ende eines Kalenderhalbjahres, schriftlich unter Einschreiben, an den Verein zu richten sind. Eine erstmalige Kündigung ist nach einer sechsmonatigen Zugehörigkeit zum nächsten Halbjahresende möglich.

Für die Ausstellung der Sport-Pässe ist mit der Eintrittserklärung ein Foto abzugeben. Die Sport-Pässe werden für die Gürtelprüfungen, Lehrgänge und den Wettkampf benötigt. Sie bleiben aus verwaltungstechnischen Gründen – bis zum Austritt des Mitgliedes – beim Verein.

Für Kinder (nicht- oder beschränkt geschäftsfähige Personen) übernehmen die das Sorgerecht ausübende Personen die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge wie oben beschrieben. Eine Änderung des Sorgerechts ist dem Verein anzuzeigen.

Die einmal begründete Mitgliedschaft eines geschäftsunfähigen Kindes endet nicht mit dem Eintritt der beschränkten oder der nachfolgenden vollen Geschäftsfähigkeit. Die Mitgliedschaft setzt sich vielmehr auch mit zunehmendem Lebensalter fort. Soll die Mitgliedschaft im Verein beendet werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung des/der Sorgeberechtigten eines minderjährigen oder des inzwischen volljährigen Kindes.

Aufnahmebedingungen als PDF zum Herunterladen.

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