Aufnahmebedingungen

Vor Beginn der Mitgliedschaft bieten wir eine unverbindliche, zweimalige Trainingsteilnahme an. Das Mindestalter beträgt bei Judo 5 Jahre, Ju-Jutsu 6 Jahre, Taekwondo 7 Jahre, Aikido und Karate 8 Jahre und bei Kendo 12 Jahre.

Beim Entschluss zur Mitgliedschaft gilt die erste Trainingsteilnahme als Eintrittsdatum. Eintrittserklärungen sind beim Trainer oder bei der Geschäftsstelle erhältlich. Es sind dann folgende Beträge (Stand 01/2009) zu entrichten:

     
  Bei Abgabe einer Einzugsermächtigung:  
    1. Aufnahmegebühr          
    Bei einem Aufnahmealter unter 18 Jahre einmalig € 30,-    
      ab 18 Jahre einmalig € 40,-    
    2. Mitgliedsbeitrag          
      unter 18 Jahre monatlich € 10,-    
      ab 18 Jahre monatlich € 15,-    


  Ohne Einzugsermächtigung:  
 

Erhöht sich die Aufnahmegebühr um € 10,- und der monatliche Beitrag um
€ 2,-.
Diese Notwendigkeit ergibt sich durch den vermehrten Verwaltungsaufwand (Rechnungsstellung, Mahnung, Überwachung der Zahlungseingänge usw.)

 

 
    3. Verbandsabgabe und Paß          
  Die auf die ausgeübte Sportart bezogene, jährlich einmal anfallende Verbandsabgabe an die Sportverbände (einschließlich der Sportversicherung durch den Badischen Sportbund), werden vom Verein verauslagt und dem Mitglied wie folgt in Rechnung gestellt:

 
 
  a) Für die Sportart Aikido
an den Badischen Judo-Verband e.V..
  jährlich € 18,-    
    Pass einmalig € 10,-    
             
  b) Für die Sportart Judo
an den Deutschen Judo-Bund e.V.
  jährlich € 22,-    
    DJB-Pass einmalig €   9,-    
     Kinderpass  einmalig  € 14.-    
  c) Für die Sportart Ju-Jutsu
an den Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V.
  jährlich € 22,-    
    DJJV-Pass einmalig €   8,-    
             
  d) Für die Sportart Karate
an den Deutschen Karate-Verband e.V.
bis 14 J. jährlich € 19,-    
    über 14 J. jährlich € 23,-    
    DKV-Pass einmalig €   6,-    
             
  e) Für die Sportart Kendo
an den Deutschen Kendo-Bund e.V.
  jährlich € 29,-    
    DKenB-Pass einmalig € 21,-    
             
  f) Für die Sportart Taekwondo
an die Deutsche Taekwondo-Union e.V.
  jährlich € 18,-    
    DTU-Pass einmalig €   9,-    
             



Der Beitrag für die ersten Monate der Mitgliedschaft bis zum Beginn des nächsten Kalenderhalbjahres wird zusammen mit der Aufnahmegebühr, der Verbandsabgabe und der Passgebühr erhoben. Die weitere Beitragserhebung erfolgt halbjährlich mittels Bankeinzug. Mitgliedsausweis und Vereinsnachrichten werden zugeschickt.

Es können alle angebotenen Sportarten, auch mehrere nebeneinander, wahrgenommen werden. Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages erfolgt dadurch nicht.
Es wird lediglich die einmal jährlich anfallende Verbandsabgabe für die betreffenden zusätzlichen Sportarten von uns erhoben. Wir unterstreichen hiermit unser vielseitiges und preisgünstiges Leistungsangebot. Für die Sportausübung zu den ausgewiesenen Trainingseinheiten besteht Versicherungsschutz durch den Badischen Sportbund. Keine Vereinshaftung.

Mit der Eintrittserklärung erkennt das Neumitglied die Vereinssatzung an und verpflichtet  sich, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen den Trainer, es vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Das Neumitglied versichert, das Ansehen und die Achtung des Vereins in keiner Weise zu schädigen, die Budo-Disziplinen (Aikido, Judo. Ju-Jutsu, Karate, Kendo, Kung Fu und Taekwondo) nur als sportliche Übung oder Zweikampf zu betreiben bzw. nur zur Abwendung einer Gefahr für seine oder eine andere Person anzuwenden (§ 32 StGB).

Es ist dem Neumitglied bekannt, dass Austrittserklärungen vier Wochen vor Ende eines Kalenderhalbjahres, schriftlich unter Einschreiben, an den Verein zu richten sind. Eine erstmalige Kündigung ist nach einer sechsmonatigen Zugehörigkeit zum nächsten Halbjahresende möglich.

Für die Ausstellung der Sport-Pässe ist mit der Eintrittserklärung ein Foto abzugeben. Die Sport-Pässe werden für die Gürtelprüfungen, Lehrgänge und den Wettkampf benötigt. Sie bleiben aus verwaltungstechnischen Gründen - bis zum Austritt des Mitgliedes - beim Verein.

Für Kinder (nicht- oder beschränkt geschäftsfähige Personen) übernehmen die das Sorgerecht ausübende Personen die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge wie oben beschrieben. Eine Änderung des Sorgerechts ist dem Verein anzuzeigen.

Die einmal begründete Mitgliedschaft eines geschäftsunfähigen Kindes endet nicht mit dem Eintritt der beschränkten oder der nachfolgenden vollen Geschäftsfähigkeit. Die Mitgliedschaft setzt sich vielmehr auch mit zunehmendem Lebensalter fort. Soll die Mitgliedschaft im Verein beendet werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung des/der Sorgeberechtigten eines minderjährigen oder des inzwischen volljährigen Kindes.

Judo-Club Pforzheim e.V.
         Der Vorstand